AGB - Biogas-Zusätze

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Verkäufe und Lieferungen einschließlich nachfolgender Aufträge. Bedingungen unserer Geschäftspartner werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

2. Angebot und Aufträge

a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Wir sind erst verpflichtet, wenn wir Aufträge in Textform angenommen haben.

b) Aufträge unserer Vertragspartner können wir innerhalb von 7 Werktagen seit Aufgabe der Bestellung annehmen. In dieser Zeit bleibt unser Partner an seinen Auftrag gebunden.

c) Der Inhalt unserer Verpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Text unserer Auftragsannahme. Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen sind nur verbind- lich, wenn sie dort wiedergegeben sind.

d) Bei Käufen auf Abruf hat der vollständige Abruf binnen 3 Monaten seit Absendung unserer Auftragsannahme zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung ver- langen.

3. Lieferungen

a) Mangels besonderer Vereinbarungen erfolgt die Auslieferung zu einem von uns zu bestimmenden Zeitpunkt innerhalb von 4 Wochen seit Absendung unserer Auftragsannahme.

b) Bei Lieferverzug ist uns eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Zu Schadensersatz wegen Lieferverzugs oder Nichtlieferung sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet.

c) Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind und die die Ausführung übernomme- ner Aufträge unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder wirtschaft- lich unzumutbar machen, z.B. höhere Gewalt, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Streiks und Aussperrungen, Verkehrsstörungen, unvorhergesehener Materialmangel oder ähnliche Umstände bei uns oder unseren Vorlieferanten, berech- tigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszu- schieben. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während des Verzugs oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Wir werden den Kunden von sol- chen Umständen unverzüglich informieren. Unser Kunde kann uns auffordern, inner- halb von 2 Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemesse- nen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom nicht erfüll- ten Teil des Vertrages zurücktreten.

4. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn fracht- freie Lieferung vereinbart ist. Bei vom Besteller zu vertretender Verzögerung geht die Gefahr bereits bei Mitteilung der Versandbereitschaft über.

5. Zahlungsbedingungen

a) Zahlungen haben sofort innerhalb von 7 Tagen seit Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen . Bei späterer Zahlung schuldet der Kunde für die Zeit ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 8 (bei Verbrauchern: 5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

b) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen aus dem- selben Auftrag ausüben; eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

c) Wenn wir Wechsel, Schecks oder Zessionen annehmen, erfolgt die Annahme nur zah- lungshalber und ohne Haftung unsererseits. Bei Zessionen sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, gegen den Drittschuldner vorzugehen. In jedem Fall schuldet der Kunde uns alle entstehenden Kosten und Spesen.

d) Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung aller unserer Forderungen zu verlangen, auch wenn wir Surrogate zah- lungshalber angenommen hatten, die Veräußerungs- und Verarbeitungsberechtigung des Kunden (Ziffer 6. b)) sowie dessen Einziehungsermächtigung (Ziffer 6. c)) zu widerrufen und gelieferte Ware zur Sicherstellung zurückzunehmen, ohne dass dem Kunden hiergegen irgendwelche Rechte zustehen.

Der Nachweis solcher Umstände gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. Es genügt hierbei, dass ein Rechtsanwalt oder Notar in unserem Auftrag das Vorliegen einer solchen Auskunft bestätigt, die Vorlage der Auskunft selbst kann nicht verlangt werden. Bei noch ausstehender Lieferung ist unser Kunde dann zur Vorauszahlung des vollständigen Kaufpreises verpflichtet. Wir sind berechtigt, hierzu eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

e) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen sofort fällig und sind wir zu Maßnahmen gemäß Ziffer 5. d) berechtigt.

f) Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der früheren und künftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Eigentums- vorbehalt geht auch dann nicht unter, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen ist. Das vorbehaltene Eigentum gilt dann als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

b) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Entgelt so lange weiterzuveräußern oder zu verarbeiten, nicht aber, wie wir diese Berechtigung nicht widerrufen haben.
Wird die von uns gelieferte Ware – gleich ob unbearbeitet, bearbeitet oder verarbei- tet – veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so geht die Forderung gegen den Dritten sofort bei ihrer Entstehung in voller Höhe auf uns über. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus dieser Weitergabe entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in voller Höhe an uns ab. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren abgegeben oder vermischt oder verarbeitet, erfolgt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Werts aller von uns gelieferten Waren zuzüglich 20 %.

Ist die Forderung unseres Kunden bereits an Dritte abgetreten, so tritt der Kunde hier- mit seinen Anspruch auf Rückabtretung gegen diese Dritten uns ab.

c) Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange gegen den Dritten im eigenen Namen für uns geltend zu machen, wie wir diese nicht widerrufen haben. Eingehendes Bargeld, Schecks oder Wechsel werden unser Eigentum und sind auf unser Verlangen gesondert für uns aufzubewahren und als unser Eigentum kenntlich zu machen.

d) Bei Widerruf der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt, die Abtretung dem Dritten gegenüber offenzulegen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuzie- hen. Der Kunde verpflichtet sich, uns jederzeit die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen aus- zuhändigen.

e) Verkauft unser Kunde nicht gegen Barzahlung, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten, so dass unser Eigentum erhalten bleibt.

f) Eine Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt als in unserem Auftrage mit der Maßgabe erfolgt, dass wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB sind, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Für alle Fälle der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung tritt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand sowie seinen Herausgabeanspruch ab und besitzt diese Gegenstände weiter für uns als Verwahrer.

g) Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sind uns unver- züglich mitzuteilen. Dritte sind auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten, die uns durch die Wahrung oder Sicherung unserer Rechte entstehen, hat der Kunde zu erstatten.

h) Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, uns über Bestand und Aufbewahrungsort aller in unserem Eigentum stehenden Gegenstände umfassend Auskunft zu erteilen. Wir sind jederzeit berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Sachen dort zu besichtigen, wo sie sich jeweils befinden. Bei Ausübung unseres Herausgabeanspruchs gestattet der Kunde uns bereits jetzt, die Gegenstände auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sie sich befinden.

i) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen aus Lieferung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden inso- weit zur Rückübertragung verpflichtet.

j) Der Kunde trägt die Gefahr für die von ihm für uns verwahrten Sachen, ist zur sorg- fältigen Aufbewahrung und zur ausreichenden Versicherung verpflichtet. Die Versicherungsleistung für den Schadensfall tritt er mit Empfangnahme der Lieferung an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Wertes der in unse- rem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware, gleichgültig, ob die Versicherung den Schaden in voller Höhe oder nur teilweise erstattet.

7. Gewährleistung

a) Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf den Zustand der Ware im Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. Einwirkungen, die auf den Transport, bei Zwischenlagerung oder beim Kunden auftreten, haben wir nicht zu vertreten. Durch unsachgemäße Behandlung kann auch das beste Produkt verderben.

b) Mängelrügen jeder Art müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen seit der Auslieferung, auf jeden Fall jedoch vor der Verfütterung oder Vermischung der Ware schriftlich uns (nicht einem Vertreter) gegenüber erfolgen. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche grundsätzlich 12 Monate nach Auslieferung, bei Verbrauchsgüterkäufen 24 Monate nach Auslieferung. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt in jedem Fall, sobald die Ware verarbeitet oder vermischt wird oder unsere Verarbeitungshinweise nicht beachtet werden.

c) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf die Einhaltung der futter- mittelrechtlichen Bestimmungen, eine handelsübliche Qualität und Reinheit sowie Behandlung der verwandten Rohstoffe sowie die Einhaltung der deklarierten Zusammensetzung des Produkts. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung und Verträglichkeit unserer Produkte im konkreten Fall sowie für bestimmte Masterfolge, da diese von einer Vielzahl anderer und von uns nicht beeinflussbarer Faktoren abhän- gen. Als garantiert im Sinne des Gesetzes gelten nur diejenigen Eigenschaften, die ausdrücklich und schriftlich in unserer Auftragsannahme als garantierte Eigenschaften bezeichnet sind. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Garantien zu erklären.

d) Ist eine Mängelrüge begründet, nehmen wir die mangelhaften Teile unserer Lieferung zurück und ersetzen diese entweder durch neue Ware oder erstatten den Kaufpreis. Eine weitergehende Verpflichtung übernehmen wir nicht.

8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

a) In allen Fällen, in denen wir in Abweichung von den vorstehenden Bedingungen auf- grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.

b) Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.

c) Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen unter 8. a) auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorste- henden Regelungen nicht verbunden.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das für Mitterteich/Leonberg zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, Klage gegen unseren Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.


 
www.biogas-zusätze.de
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü